Newsletter [pharmazie.com] - Ausgabe 25.04.2025

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  • Änderung, ökonomische
  • Änderung, pharmazeutische
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  • Neueinführungen Nichtarzneimittel

1. Aktuelle Meldungen versch. Institute (3)
2. Aktuelle Rückrufe (1)

 

1.   Aktuelle Meldungen versch. Institute: (Top)
G-BA-Beschluss: Frühe Nutzenbewertung: Zolbetuximab2025.04.22
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17. April 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Anlage XII - Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach Paragraf 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Zolbetuximab zu ergänzen.

Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 19. September 2024):
Vyloy ist in Kombination mit Fluoropyrimidin- und Platin-haltiger Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem inoperablem oder metastasiertem HER2-negativem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs (gastro-oesophageal junction, GEJ) angezeigt, deren Tumore Claudin (CLDN) 18.2 positiv sind.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Inkrafttreten: 17.04.2025

(Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.) ..

G-BA-Beschluss: Frühe Nutzenbewertung: Artesunat2025.04.22
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17. April 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Anlage XII - Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach Paragraf 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Zolbetuximab zu ergänzen.

Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 22. Januar 2024):
Artesunate Amivas wird angewendet zur initialen Behandlung von schwerer Malaria bei Erwachsenen und Kindern. Die offiziellen Leitlinien zur angemessenen Anwendung von Antimalariamitteln sollten beachtet werden.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Inkrafttreten: 17.04.2025

(Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.) ..

G-BA-Beschluss: Frühe Nutzenbewertung: Meropenem/Vaborbactam2025.04.22
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17. April 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Anlage XII - Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach Paragraf 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Meropenem/Vaborbactam zu ergänzen.

Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 20. November 2018):
Vaborem ist zur Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen indiziert:
- Komplizierter Harnwegsinfekt (cUTI) einschliesslich Pyelonephritis
- Komplizierte intraabdominelle Infektion (cIAI)
- Nosokomial erworbene Pneumonie (HAP: hospital-acquired pneumonia) einschliesslich Beatmungspneumonie (VAP: ventilator associated pneumonia)
Behandlung von Patienten mit Bakteriämie, die im Zusammenhang mit einer der oben genannten Infektionen auftritt oder wenn ein entsprechender Zusammenhang vermutet wird.
Vaborem ist auch zur Behandlung von Infektionen durch aerobe gramnegative Organismen bei Erwachsenen mit eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten indiziert.
Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von antibakteriellen Wirkstoffen sind zu berücksichtigen.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Inkrafttreten: 17.04.2025

(Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.) ..

2.   Aktuelle Rückrufe: (Top)
Bisacodyl Sanavita 10 mg Zäpfchen, 6-/ 10-/ 30 Stück: Chargenrückruf2025.04.22
Ch.-B.: 240108, 240110, 240219, 240220, 240743, 240744, 241049, 241262, 250102, 250105, 250106

Die Firma Sanavita Pharmaceuticals GmbH, 20097 Hamburg, bittet um folgende Veröffentlichung:
"Die Firma Sanavita Pharmaceuticals GmbH, 20097 Hamburg ruft die genannten Chargen für das Arzneimittel Bisacodyl Sanavita 10 mg Zäpfchen, 6, 10 und 30 Stück (PZN 17975177, 17975183 und 17975208), zurück. Grund des Rückrufs ist die nicht GMP-gemässe Herstellung der genannten Chargen. Eine Gefahr für den Patienten besteht nicht.
Wir bitten um die Überprüfung der Bestände und um Rücksendung noch vorhandener Packungen an den pharmazeutischen Grosshandel bis spätestens 22. Mai 2025 zur Gutschrift. Alle entsprechenden Grosshändler sind informiert. Bei Rückfragen können Sie uns kontaktieren unter drugrecall@sanavita.net oder unter der Telefonnummer 040 7308853-0." ..


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